Bonusmodell 2018

Jede Einheit wird belegt

Formloser Beleg (oder Formblatt) mit

-          Name des Teilnehmers

-          Datum

-          Art des Unterrichts (Theorie, Reitstunde usw.)

-          Name des Trainers / der Trainerin (des Referenten / der Referentin)
     (wenn nicht IPZV auch Kontaktmöglichkeit des Trainers / der Trainerin /
     des Referenten / der Referentin, z.B. Telefon oder Email)

-          Unterschrift des Trainers / der Trainerin (des Referenten / der Referentin)

oder Kursbeleg

Belege sammeln und zusammen einreichen

-          Belege sammeln und scannen oder fotografieren

-          möglichst mehrere Belege auf ein „Bild“, aber dennoch leserlich

-          Bilder mit ANGABE EINER KONTOVERBINDUNG als Email an
     isisXXXipv-weimarerland.de (für XXX bitte @ einsetzen) senden

Das Einreichen ist möglich bis spätestens Ende Januar des Folgejahres, dabei sollten mindestens 4 Belege auf einmal und bis Ende November des entsprechenden Jahres eingereicht werden. Einzelne oder restliche Belege können bis Ende Januar des Folgejahres nachgereicht werden.

Später eingereichte Belege können nicht mehr anerkannt werden, auch ist ein Anrechnen von Belegen auf ein späteres Jahr nicht möglich.

Rückerstattung erhalten

-          Die eingereichten Belege werden vom Vereinsvorstand in einer Liste gesammelt.

-          Ist der Maximalbetrag für das entsprechende Mitglied für ein Jahr noch nicht ausgeschöpft,
     wird der Kassenwart / die Kassenwartin vom Vereinsvorsitzenden veranlasst den Bonusbetrag
     zu überweisen.